Alles über die Datenschutzerklärung

  • Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – das schließt auch Private und Liebhaberseiten mit ein.
  • Sollten Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Homepage erstellen, dann droht eine Abmahnung. Dabei werden Ihnen die Abmahnkosten von bis zu mehreren hundert Euros in Rechnung gestellt.
  • Sie können hier ein kostenloses Muster einer Datenschutzerklärung herunter laden. WICHTIG: Dieses Muster erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Vor allem für Laien sind die Bestimmungen zum Datenschutz oft verwirrt. Was genau muss denn nun wo stehen?

Verbraucher und Besucher einer Webseite haben das Recht zu erfahren, ob, inwieweit und zu welchem Zwecke ihre personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden.

Diesem Prinzip sind selbstverständlich Internetauftritte von Unternehmen oder Behörden unterworfen. Aber eben auch private Diensteanbieter müssen dem Folge leisten.

Das Telemediengesetz (TMG) legt dies klar. § 13 des Gesetzes bestimmt:

“Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.”

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG)).

Als „personenbezogene Daten“ gelten nicht nur offensichtlich persönliche Informationen wie Name, Wohnort oder E-Mail-Adresse einer Person, sondern auch deren IP-Adresse oder das Wissen darüber, welche Seiten sie im Internet besucht. Jede Website erhebt in diesem Sinne also personenbezogene Daten über ihre Nutzer.

Daraus ergibt sich, dass eine Datenschutzerklärung auf jeder Website Pflicht ist – unabhängig vom Betreiber.

 

Datenschutzerklärung, wo muss sie sich befinden ?

Das TMG bestimmt, dass die Hinweise zum Datenschutz jederzeit vom Nutzer einsehbar sein müssen. Das bedeutet, dass der Link zu Ihrer Datenschutzseite von jeder einzelnen Ihrer Website aus klickbar sein muss.

Zudem muss der Nutzer augenblicklich feststellen können, wo sich die entsprechenden Bestimmungen befinden.

Der Link muss also eindeutig beschriftet werden (etwa mit „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“). Es ist beispielsweise nicht zulässig, die Erklärung im Impressum unterzubringen, wenn dieses lediglich über den Link „Impressum“ zu erreichen ist.

Strafen bei fehlender Datenschutzerklärung

In der deutschen und europäischen Rechtsprechung gilt eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung auf einer gewerblichen Website als Wettbewerbsverstoß.

Das bedeutet, dass Konkurrenten (Mitbewerber) Abmahnungen versenden, Schadensersatz einfordern und auf Unterlassung pochen können.

Seit Anfang 2016 können nicht nur Mitwerber, sondern auch Verbraucherschutzverbände Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen versenden. Das bedeutet, dass diese Option nicht allein gewerbliche Websites treffen kann.

Allerdings bleibt es nach wie vor nicht sehr wahrscheinlich, dass private Homepagebetreiber eine Abmahnung erhalten, weil sie keine Datenschutzerklärung auf ihrer Website untergebracht haben. Verbraucherverbände haben ein vornehmliches Interesse daran, die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien seitens Gewerbetreibender zu kontrollieren, welche mit unrechtmäßig erlangten Daten womöglich Gewinne erzielen können. Gewerbliche Anbieter müssen also eher damit rechnen, abgemahnt zu werden, wenn die Datenschutzerklärung ihrer Website nicht den Anforderungen entspricht.

 

Was muss ich als Websitebetreiber jetzt tun?

Am einfachsten ist es wenn Sie unsere kostenlose DSGVO Checkliste hierherunterladen.

Mit dieser Checkliste können Sie Ihre Website entsprechend korrigieren und so der DSGVO Genüge tun.

Sollten Sie technisch nicht so versiert sein, stehen Ihnen unsere Webdesigner und Coder (Programmierer) gerne zur Verfügung! Kontakt