Immer wieder Ärger mit der DSGVO!
Umfragen haben ergeben, dass mittlerweile ca 80% aller Websitebetreiber eine oder mehrere der Anforderungen der DSGVO für Ihre Website umgesetzt haben. Allerdings weisen immer noch ca. 60% mehr oder weniger viele Fehler auf. Das hat vor allem mit den sich stetig ändernden Regeln zu tun.
Denn das größte Problem mit der DSGVO ist, dass vom Start weg viele der 99 § Artikel (in 11 Kapiteln) nicht endgültig festgelegt wurden. In der Tat haben es sich die Herren Politiker, die die DSGVO beschlossen haben, recht einfach gemacht. Somit wurden viele §§ so formuliert, dass erst die Gerichte die genaue Anwendung und/oder Auslegung über die nächsten Jahre hin beschließen müssen. Derzeit sind eine ganze Reihe solcher Verfahren anhängig und somit ändern sich jetzt auch laufend die gesetzlichen Anforderungen an Websites.

Nur um ein Beispiel zu nennen, im Oktober 2019 gab es eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezüglich dem Facebook “Like” Button und Cookie Bannern, die nun wieder alles auf den Kopf stellen.
Dieses Urteil hat potentielle Auswirkungen für alle Websitebetreiber die Marketing und Analyse Cookies einsetzen, aber eben auch alle Betreiber von Facebook Business Seiten und den berühmten Facebook-Like-Button.
Auf jeden Fall reichen die Cookie Banner die bisher Deutschlandweit benutzt wurden, heute nicht aus und müssen jetzt alle entsprechend geändert werden.
RA Christian Solmecke erklärt
das neue EuGH Urteil
Der Ausgangsfall ist schon mehrere Jahre alt. Es ging um das Unternehmen Fashion ID, das wie Millionen andere Unternehmen auf der Welt die Like- und Share-Button von Facebook auf der eigenen Webseite eingebunden hatte.
Das Unternehmen wurde abgemahnt, da der Like Button schon beim Aufruf einer Webseite ungefragt Daten der Seitenbesucher an Facebook überträgt. Das LG Düsseldorf bestätigte, dass der Like Button auf Webseiten gegen das Datenschutzrecht verstößt und der Seitenbetreiber dafür verantwortlich ist.
Der Fall ging in die nächste Instanz, das OLG Düsseldorf hat dann die wichtigsten Fragen zum Datenschutz dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der hat nun entschieden. Zum Video
Was müssen Webseitenbetreiber jetzt konkret tun?
Zuerst einmal sollten Sie sicherstellen, dass alle Links die Sie auf Ihrer Website eingestellt haben alles tatsächlich externe Links sind und nicht eingebettete Links.
Sprich, ein eingebetteter Link bedeutet, dass Facebook und Co. von vorne herein Zugriff auf Ihre Website haben. Ein eingebetteter Link wird immer 24/7 von Facebook “überwacht” und die IP Adresse eines Besuchers wird sofort aufgezeichnet, sobald die Person auf diese Webseite gelangt. Somit fällt ein eingebetteter Link automatisch auch in Ihre Zuständigkeit und Verantwortung.
Ein externer Link ist aber die Verantwortung der Person die auf den Link klickt, solange Sie sich auch durch entsprechende Hinweise abgesichert haben.
Hier sehen Sie ein Beispiel für ein Cookie Banner, dass dem neuen EuGH Urteil entspricht:

Entsprechende Hinweise müssen auch in der Datenschutzerklärung enthalten sein. Weiterhin sollten Sie das Cookie Banner entsprechend ändern, denn die Alten sind schlicht und ergreifend nicht mehr zulässig.
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